Seit dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern in Kitas, Schulen
und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Nicht nur Kinder und Jugendliche,
sondern auch das Personal ist davon betroffen.
Masernschutzgesetz: Impflicht gegen Masern
Seit dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern in Kitas, Schulen
und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Nicht nur Kinder und Jugendliche,
sondern auch das Personal ist davon betroffen.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis). Insgesamt sterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle.
Mit einer Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind, und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z. B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.