Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Am Dienstag, 22. Januar, 19 Uhr, lädt der Betreuungsverein Saarbrücken und
Saar e.V. zu einem Vortragsabend zum Thema "Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
und Patientenverfügung" in die Evangelische Familienbildungsstätte (Mainzer
Straße 269) ein. Referentin ist Rechtsanwältin Anja Wiesen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Am Dienstag, 22. Januar, 19 Uhr, lädt der Betreuungsverein Saarbrücken und
Saar e.V. zu einem Vortragsabend zum Thema "Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
und Patientenverfügung" in die Evangelische Familienbildungsstätte (Mainzer
Straße 269) ein. Referentin ist Rechtsanwältin Anja Wiesen.
Meistens kommt es unerwartet: Ein Herzinfarkt, ein Unfall, eine größere Operation, eine Krankheit. Auf einmal können Sie nicht mehr aus eigener Kraft entscheiden und handeln. Wenn Sie in solchen Fällen nicht vorgesorgt haben, geht die Sache zum Gericht. Eine Richterin oder ein Richter entscheidet dann, wer für Sie die Entscheidungen trifft. Unter Umständen kann dies eine Ihnen fremde Person sein. Damit der Ehepartner, ein Verwandter oder enger Freund die Entscheidungen für Sie treffen kann, muss vorher eine Vollmacht auf diese ausgestellt worden sein.
Die Veranstaltung ist kostenlos und steht allen Interessierten offen.
Weitere Infos: Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e.V., Johannisstraße 4, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681/ 3 89 83 33, E-Mail betreuungsverein@dwsaar.de.